Wozu das gut ist: Der Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer, sondern Organ der Gesellschaft — Kündigungsschutz, Arbeitszeitgesetz und Urlaubsrecht gelten nicht automatisch. Alles Wesentliche muss im Vertrag stehen. Für das Finanzamt ist zusätzlich entscheidend, dass die Vergütung angemessen und im Vorhinein klar vereinbart ist: sonst wird sie als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und doppelt besteuert. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht der Vertrag mitlesbar. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.
Angemessen ist, was ein fremder Dritter in vergleichbarer Lage erhielte. Als Anhalt: die Gesamtausstattung soll nicht mehr als etwa die Hälfte des Gewinns vor Geschäftsführergehalt aufzehren.
Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Der Vertrag wird nicht vom Geschäftsführer selbst geschlossen, sondern von der Gesellschafterversammlung — es braucht daher zusätzlich einen Gesellschafterbeschluss über Bestellung und Vertragsabschluss. Beide Unterschriften eigenhändig, zwei Ausfertigungen.